Diese Seite dient Ihnen zur Information. Es erfolgt keine Beratung. Ab November werden wir Ihnen gerne eine Versicherung online vermitteln. Grds. treten wir nicht als Berater oder Makler auf.
Vorteil EU
In Deutschland noch weitestgehend unbekannt ist die Möglichkeit, eine Versicherung bei Krankenversicherungsunternehmen abzuschließen, die in den europäischen Nachbarländern beheimatet sind. Diese Unternehmen bieten in der Regel Tarife zu äußerst bezahlbaren Konditionen an.
Da diese Unternehmen weltweit Millionen Versicherten Schutz gewähren, brauchen hinsichtlich einer Regulierung im Krankheitsfalle keine Bedenken bestehen. Diese Versicherungsunternehmen sind dank EU-Richtlinien in Deutschland als sogenannte
EWR-Dienstleister zugelassen. Sofern sie die Vorgaben des § 193 Abs. 3 VVG erfüllen, kann mit Hilfe der von diesen Unternehmen angebotenen Tarife der Versicherungspflicht in Deutschland nachgekommen werden. Dies bestätigt auch die dafür zuständige Aufsichtsbehörde BaFin.
Wissenswertes
Die europäischen KVen verlangen (anders als deutsche Versicherungen) keine rückwirkenden Prämien für nicht bezahlte Versicherungsmonate der Vergangenheit.
Ebenfalls interessiert die europäischen KVen nicht Ihr Status bei der Schufa. SIe müssen also nur in der Lage sein, Ihre Beiträge in der Zukunft zu zahlen, sonst kann Ihnen gekündigt werden.
Eine europäische KV verlangt keine Prämien für Rückstellungen fürs Alter. Dementsprechend günstiger sind die Tarife in jungen Jahren und steigen mit zunehmendem Alter relativ stärker. Eine Übertragbarkeit der Altersrückstellungen braucht somit auch nicht angeboten zu werden.
Moratoriumsregel: Nicht versichert sind Krankheiten, die bei Eintritt in die europäische KV vorliegen oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt behandelt wurden. Nach 2 Jahren OHNE Behandlung dieser Krankheit oder Einnahme von Medikamenten dafür, wird diese ehemalige Erkrankung bei fortlaufender Versicherung in den 2 Jahren als Neu-Erkrankung eingestuft, ist also wieder mit versichert.
Eine europäische KV muss keinen Basis-Tarif gemäß §193 Abs. 5 VVG anbieten.
Kein Kündigungsverbot nach §193 Abs. 5 VVG. Wer die Prämie nicht zahlt oder zahlen kann, dem wird bei der europäischen KV gekündigt.
Die europäische KV eignet sich ausschließlich für Selbständige, die bislang gesetzlich versichert sind, oder für privat Versicherte.
Weitere Informationen
Im Folgenden stellen wir die Informationen eines in Großbritannien ansässigen Versicherers für Sie zu Informationszwecken zur Verfügung (PDF). Diese Dokumente sind noch in englisch, werden bald auch in deutscher Sprache verfügbar sein.
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